AGB

Leistungen

Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. Dieser umfasst u.a. folgende Leistungen:

  • Beratung
  • Vorgespräch
  • Schwangerenvorsorge einschließlich Entnahme von Körpermaterial zur Durchführung notwendiger Laboruntersuchungen
  • Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen
  • Geburtsvorbereitung
  • Wochenbettbetreuung nach der Geburt (Hausbesuche).
  • Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings
  • Rückbildungskurse

Erreichbarkeit 

Da die Hebamme noch angestellt in Schichtsystem einer Klinik arbeitet, ist sie tagsüber zu unterschiedlichen Zeiten telefonisch erreichbar. In der Regel zwischen 9 und 18 Uhr. In Notfällen kontaktieren Sie bitte die 112 oder suchen Sie ein Krankenhaus auf.

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in der Schwangerschaft und dem Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. 

Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.

Terminverlegung/Vertretung

Da die Hebamme manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen. Ist die Hebamme verhindert und kann die Versorgung von Mutter und Kind nicht gewährleisten oder weiterführen (z.B. durch Krankheit oder Fortbildung) bemüht sie sich eine kollegiale Vertretung zu stellen, kann jedoch keine Garantie dafür übernehmen, dass eine Vertretung sichergestellt wird. In diesem Fall kann immer das Krankenhaus aufgesucht werden.